Antrittsbericht des gerichtlichen Erwachsenenvertreters per 11.4.2023

 

 

Wir bekämpfen diesen Bericht als verspätet, unvollständig, zur Sache falsch und mit einer unwahren Begründung versehen mit zwei bislang unbearbeiteten Prüfungsanträgen:

27.04.2023 Prüfungsantrag. Wir wenden uns in allen Punkten gegen den späten Antrittsbericht des nunmehrigen Erwachsenenvertreters Mag. Levovnik. "Antrag: Ich bitte um Prüfung meines Übergabeberichts der Erwachsenenvertretung vom 4.4.2023 nach Berechtigung und Inhalt und darauf bezogen die Zurückweisung des Antrittsberichts samt Antrittsstatus als ungenügend, sowie Rüge seiner dem Vertretungsgegenstand unangemessenen Verspätung." Mein ausführlicher Übergabebericht vom 4.4. 2023 führte zu keiner Reaktion. Das leidige Thema des Bilderverbots wird wieder aufgenommen, eine Anzeige gegen mich oder meine Frau steht nach wie vor im Raum, unterblieb allerdings bis heute. Die Richterin relativiert diesen Bericht später durch einen Beisatz vom 28.6.2023 mit der Logik wo nichts genehmigt sei, sei auch nichts zu verwalten und will neuerdings die unserer Familie entzogene Vermögensverwaltung nach § 269 (1) Z3 ABGB auf die "Verwaltung der Erwerbsvorgänge" beschränken. Dieser Terminus kommt jedenfalls in der Wirtschaftssprache nicht vor widersprüchlich ist auch die 3-jährige Wirkungsperiode. Die Auskünfte vom 11.4.2023 und 28.6.2023 der Frau Richterin zum Stand des Verfahrens sind lesenswert. Über den Umfang der Vertretung sind wir im Dissens mit Vertreter und Richterin wir meinen der Vertreter habe ab Zuständigkeit vermögensrelevante Ansprüche des Mündels zu vertreten und ungebührliche Fordungen zu bekämpfen. Seine Befugnis nach § 269 (1) Z 3 ABGB beinhaltet zweifelsfrei auch die Vertretung vor Gericht. Die 15-monatige Frist für die Antrittsrechnunglegung ist in dieser brandeiligen Sache eine Provokation. Prioritäten werden auf den Kopf gestellt. Seine Budapest-Immobilien sind in trockenen Tüchern, Felix drängt die nachträgliche Genehmigung des Einkaufs im Mélitó-Park und die nachhaltige Anlage seines seit Jahren der Entwertung preisgegebenen Sparbuchs.

05.05.2023 Prüfungsantrag. Wir bekämpfen die permanente Schutzbehauptung, dem Gericht oder seinen Funktionären hätten notwendige Unterlagen nicht vorgelegen. Hiergegen haben wir uns bereits in Sachen der Ferienwohnungen am 20.8.2021 gewendet und stellen nun auch in Sachen der Ertagsimmobilien "Antrag auf Zurückweisung der Behauptung des gesetzlichen Erwachsenenvertreters, die Kaufverträge aus 2011 für die Ertragsimmobilien in Budapest seien „nicht zu erlangen“ gewesen."